lebenslang = doch nicht lebenslang

Alex

12. Februar 2007

8 thoughts on “lebenslang = doch nicht lebenslang

  1. Das ist nicht mathematisch zu betrachten. 5x lebenslänglich ist nicht gleich 200 Jahre oder so. Die Definition für lebenslänglich wird nicht direkt vom Richter festgelegt. In ihrem Fall ist lebenslänglich damals auf 23 Jahre festgelegt worden. Vorausgesetzt sie stellt keine Gefahr mehr dar (und davon gehe ich aus), wird sie deshalb frei gelassen. Heute war nur zu prüfen, ob sie noch eine Gefahr darstellt, sonst nichts. Hätte sie damals Reue gezeigt, wäre sie wahrscheilich schon nach 15 Jahren frei gewsen. Da sie es nicht hat, ist sie eben 23 Jahre gesessen und jetzt ihre Strafe verbüst. Überleg nur mal, wer nach dem Krieg trotz schwerster Verbrechen innerhalb kürzester Zeit wieder frei kam und dann jahrelang ein hohes Amt innehatte.

    Dass sie heute nicht bereut kann keiner von uns beurteilen, schon gar nicht die Medien. Reue spielt sich nicht vor laufender Kamera ab. In Freiheit wird sie es auch nicht leicht haben. Wo kann sie denn hingehen, ohne dass sie immer beschimpft wird?

  2. Natürlich darf sich Reue nicht vor laufender Kamera abspielen, spätestens dann wäre zu vermuten, es handele sich um ein Lippenbekenntnis. Aber wenn man 23 Jahre wegen eines Verbrechens hinter Gittern sitzt, könnte man aus freien Stücken auf die Idee kommen, den Angehörigen einen Brief zukommen zu lassen und um so was wie Vergebung zu bitten. Dass das nicht geschehen ist, dass keiner einen Funken Reue gezeigt hat, das macht die ganze Sache so zweifelhaft. Eine Gefahr geht von denen vielleicht nicht mehr aus, aber so ist mir das Ganze zu einseitig. Nur eine Initiative vom Staat?

    Heimlich, still und leise ein Brief in den vergangenen Jahren und die Meinung über ihre Freilassung wäre heute eine ganz andere. Dann bräuchte kein Medium sich Gedanken machen, wie das zu beurteilen wäre.

  3. Braucht es dazu nicht überhaupt erst die Bitte um Verzeihung, um verzeihen zu können. Das hat nichts mit Nächstenliebe und konservativen Christen zu tun. In 23 Jahren sollte man seine Verbrechen mal so reflektiert haben, dass man seine Opfer bzw. deren Hinterbliebene wissen lässt, dass man sich von seinen Taten zumindest distanziert hat.
    Für die Angehörigen muss das doch der blanke Hohn sein, dass jetzt eine der Mörder wieder unter ihnen rumläuft und in Talkshows ihre Version erzählen kann.

  4. ich finde es nur verwunderlich, dass der aktuell laufende Untersuchungsausschuss im Fall sich damit beschäftigt, dass er eine potentiell Gefahr darstellte (d.h. nur mutmasslich) und daher in Guantanamo schmoren gelassen wurde (die Haftbedingungen kennt jeder).
    Bei Frau Mohnhaupt hingegen waren die Haftbedingungen vglweise luxuriös, die Täterschaft eindeutig (merhfacher Begangener Mord) und sie kommt auf Bewährung raus.
    Ich halte ein Jahr Guantanamo für gute 20 Jahre „Mohnhaupt-Haft“…den Rest kann sich der geneigte Leser selbst ausrechnen…

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